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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Softwareentwicklung, Hardware-Installation und -Konfiguration, Beschaffungsdienstleistungen sowie Versicherungs- und Telekommunikationsdienste
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SBD Tech, Daimler Str. 12, 33378 Rheda-Wiedenbrück (nachfolgend „Anbieter“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die vom Anbieter angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber im Rahmen eines Laufzeitvertrages, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Laufzeitvertrages mitgeteilten Fassung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweist. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
(4) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Angeboten oder Verträgen. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.
(5) Sofern in diesen AGB Schriftform verlangt wird, gilt § 126 BGB. Zur Wahrung des Formerfordernisses genügt die telekommunikative Übermittlung einer Kopie der jeweiligen Urkunde, insbesondere als PDF-Kopie per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung/en übermittelt wird.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Die auf der Website des Anbieters oder in anderen Werbemedien bzw. auf anderen Plattformen angezeigten, beworbenen und angebotenen Leistungen des Anbieters stellen keine verbindlichen Angebote dar. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Produktmuster, Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen, Unterlagen, Demo-Zugänge oder Beispiele von Leistungen des Anbieters überlassen werden.
(2) Individuelle Angebote des Anbieters haben eine Geltungsdauer und Annahmefrist von einem Monat ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Bestellungen bzw. Aufträge des Auftraggebers kann der Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.
(3) Angaben des Anbieters zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie diesbezügliche Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber ist der in Textform abgeschlossene Vertrag über die Erbringung einer Leistung durch den Anbieter einschließlich dieser AGB maßgeblich. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nebenabreden und Ergänzungen zu dem abgeschlossenen Vertrag bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht in diesen AGB Abweichendes geregelt wird.
(5) Abweichend von vorstehendem Absatz 4 genügt für den Vertragsschluss auch, wenn der Auftraggeber per E-Mail die Annahme des Angebotes mitteilt. Ebenfalls gilt die Bezahlung einer Abschlags- oder Endrechnung als Zustimmung des Auftraggebers zum Angebot.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
(1) Die vereinbarten Preise gelten für den im unterzeichneten Vertrag, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Anbieters aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferungsumfang. Nachträglich beauftragte Änderungswünsche und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(2) Sofern im Angebot nicht explizit ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Der für die Erbringung der Leistung im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand versteht sich als Schätzwerte; maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt.
(3) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Etwaige im Interesse des Auftraggebers getätigte Auslagen werden gesondert erstattet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten berechnet der Anbieter einen Handling-Aufwand in Höhe von 15 %.
(4) Haben die Vertragspartner keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung des Anbieters getroffen, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom Anbieter für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
(5) Bei Verträgen auf Stundenbasis sowie bei Laufzeitverträgen mit festen Pauschalen werden die Leistungen des Anbieters monatlich zum Monatsende in Rechnung gestellt. Bei Einzelaufträgen, Änderungswünschen und Zusatzleistungen mit geringem Umfang hat der Anbieter das Recht, die komplette Leistung erst nach Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen mit Festpreis stellt der Anbieter dem Auftraggeber maximal monatlich Abschlagszahlungen in Rechnung. Der Abschlag entspricht dabei dem Teil des Festpreises, zu dem die vereinbarte Leistung bereits erbracht ist.
(6) Die Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 12 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.
(7) Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ferner ist der Anbieter berechtigt, die von ihm durchgeführten Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Ein mehr als zweimaliges Überschreiten der Zahlungsfrist berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Laufzeitvertrages.
(8) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Änderungswünsche, Zusatzleistungen
(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der unterzeichnete Vertrag, das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Anbieters. Änderungswünsche und Zusatzleistungen können auch per E-Mail angefragt und übermittelt werden.
(2) Der Anbieter kann die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen verweigern, wenn die Erbringung dieser Leistungen mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen kann der Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen oder ablehnen.
(3) Für die Erfüllung der Änderungswünsche bzw. Erbringung der Zusatzleistungen fällt eine zusätzliche Vergütung auf Stundenbasis an, sofern nicht zwischen den Vertragspartnern ein Fixpreis für die Änderungen bzw. Zusatzleistungen vereinbart wird.
(4) Änderungswünsche und Zusatzleistungen können einen Einfluss auf die zeitliche Fertigstellung des Auftrags haben. Mit der Beauftragung solcher erklärt sich der Auftraggeber mit einer Verlängerung der Lieferzeiten in angemessenem Umfang einverstanden.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung vertraglich geschuldeter Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
(2) Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
(3) Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, dem Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese dem Anbieter umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
(4) Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
§ 6 Leistungserbringung, Termine, Verzögerungen
(1) Der Anbieter kann im Rahmen des vertraglich Vereinbarten frei über Inhalt, Art und Weise, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmen. Der Anbieter kann auch freie Mitarbeiter und andere Subunternehmer bei der Leistungserbringung einsetzen.
(2) Die im Vertrag – oder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung – genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, hat der Anbieter nicht zu vertreten und berechtigen diesen, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
§ 7 Abnahme, Korrektur
(1) Nach Aufforderung durch den Anbieter ist der Auftraggeber zur Abnahme bzw. Korrektur der vom Anbieter erbrachten Leistung, insbesondere auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung verpflichtet. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des vertraglich Vereinbarten besteht Gestaltungsfreiheit.
(2) Versäumt es der Auftraggeber, die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung zu erklären bzw. innerhalb dieser Frist eine Korrektur zu fordern, so gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 9 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Anbieter auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installationshandlung vorgenommen wird.
§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Anbieters diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
(2) Die vom Anbieter erbrachten Leistungen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, etwaige Patentrechte, Markenrechte und sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte stehen ausschließlich dem Anbieter zu.
(3) An den für den Auftraggeber vom Anbieter erstellten Produkten erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die erstellten Produkte nach Maßgabe des Vertragszwecks zu nutzen. Das Nutzungsrecht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die vom Anbieter erbrachten Leistungen selbst im eigenen Betrieb und für eigene Zwecke zu nutzen und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte weitergeben oder weiterverkaufen; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Produkten, die ihrem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte bestimmt sind. Verstößt der Auftraggeber hiergegen oder kommt er seinen Zahlungspflichten nicht nach, erlischt das Nutzungsrecht bzw. ruht für die Zeit der Vertragsverletzung und der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung seiner immaterialgüterrechtlich geschützten Werke zu untersagen.
(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er über alle Rechte zur Veränderung und Veröffentlichung an Texten, Schriftarten, Bildern und allen anderen urheberrechtlich geschützten Materialien verfügt, die er dem Anbieter zur Nutzung für die Bearbeitung des vereinbarten Auftrags oder für die Verwendung innerhalb der vom Anbieter entwickelten Anwendung zur Verfügung stellt. Er steht ferner dafür ein, dass er über das Recht verfügt, die Nutzungsrechte dieses Materials an den Anbieter zu übertragen.
(5) Unterliegt der Auftraggeber besonderen Kennzeichnungspflichten bei der Verwendung urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschützten Materials, muss er den Anbieter ausdrücklich schriftlich davon in Kenntnis setzen und entsprechende Handlungsanweisungen erteilen.
(6) Erhält der Anbieter keine weiteren Informationen zum übermittelten Material, kann er davon ausgehen, dieses Material frei für den Auftraggeber verwenden zu können.
§ 11 Datenschutz, Passwortsicherheit
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
(2) Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies Gegenstand des Vertrages oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Offenlegung nach gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung zu erfolgen hat.
(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, Passwörter, personenbezogene Daten und andere hochsensible Informationen nur sicher zu übertragen.
(4) Die gesetzlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleiben unberührt.
§ 12 Auftragsdatenverarbeitung
(1) Gegenstand und Dauer der Vereinbarung ergeben sich aus dem individuellen Vertrags- oder Angebotstext sowie den allgemeinen Laufzeiten aus § 14 dieser AGB.
(2) Es kann zu den Aufgaben des Anbieters gehören, für den Auftraggeber personenbezogene Daten zu überarbeiten und/oder diese in Drittsysteme zu übertragen.
(3) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Datenweitergabe die dafür notwendige Erlaubnis zu haben.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
(6) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers sowie nach geltenden Gesetzen.
(7) Der Anbieter sichert zu, ihm überlassene personenbezogene Daten auf Verlangen des Auftraggebers zu berichtigen oder zu löschen.
(8) Der Anbieter teilt dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße oder den Verdacht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen mit.
(9) Der Anbieter speichert alle Daten ausschließlich in einem sicheren DSGVO-konformen Cloudspeicher sowie auf verschlüsselten und passwortgeschützten Endgeräten. Die eingesetzten Betriebssysteme sowie die genutzte Software werden stets aktuell gehalten. Alle Mitarbeitenden werden auf mögliche Gefahren und deren Abwehr geschult. Die durch die DSGVO geforderten Dokumentationen können auf Anfrage eingesehen werden.
§ 13 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, den Inhalt des jeweiligen Vertrages sowie sämtliche bei der Anbahnung oder Durchführung ihrer Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(2) Die Vertragspartner verwahren und sichern ihnen zur Verfügung gestellte vertrauliche Unterlagen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, auf Verlangen des jeweils anderen Vertragspartners die ihnen übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den anderen Vertragspartner herauszugeben, es sei denn, sie können ein berechtigtes Interesse am Besitz der Unterlagen geltend machen.
§ 14 Gewährleistung, Haftung, Verjährung
(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers und die Haftung des Anbieters bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Rechtssicherheit der vom Anbieter erstellten Anwendungen.
(4) Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Gewähr bzw. Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen.
(5) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Versicherungs- und Telekommunikationsdienste
(1) Der Anbieter bietet Versicherungsdienstleistungen für Geräte in Zusammenarbeit mit führenden Versicherungsanbietern an. Die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge der Versicherungen werden dem Auftraggeber in separaten Vertragsdokumenten mitgeteilt.
(2) Der Anbieter bietet Telekommunikationsdienste in Zusammenarbeit mit führenden Telekommunikationsanbietern an. Die genauen Bedingungen und Leistungspakete werden dem Auftraggeber in separaten Vertragsdokumenten mitgeteilt.
(3) Der Anbieter übernimmt die Abwicklung von Versicherungsansprüchen und bietet Support-Dienstleistungen im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungsverträge an.
§ 16 Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen
(1) Laufzeitverträge für Software Wartung haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einen Monat zum Quartalsende. Der Anbieter kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, beispielsweise bei ausbleibender Zahlung des Auftraggebers.
(2) Sollte nichts anderes vereinbart sein, können technische Dienstleistungen vom Auftraggeber jährlich zum Quartalsende mit 30 Tagen Frist gekündigt werden. Sollte keine Kündigung eingehen, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.
§ 17 Reisekosten, Spesen
(1) Anfahrten im Umkreis von 20 Kilometern Fahrtstrecke ab dem Sitz des Anbieters werden nicht in Rechnung gestellt.
(2) Bei Anfahrten von mehr als 20 km werden 0,80 € pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt; bei Flugreisen trägt der Auftraggeber die Kosten für die Economy Class, bei Bahnreisen für die 2. Klasse. Der Auftraggeber hat erforderliche und angemessene Übernachtungskosten zu erstatten.
(3) Bei innerdeutschen Reisetätigkeiten werden Verpflegungspauschalen in Rechnung gestellt: Ab 8 Stunden Abwesenheit 18,00 €, bei 24 Stunden Abwesenheit 30,00 €. Für Auslandsreisen gelten die steuerfreien Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen gemäß Bundesministerium der Finanzen.
§ 18 Referenznennung, Eigenwerbung Der Anbieter darf den Auftraggeber auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung öffentlich wiedergeben.
§ 19 Abwerbungsverbot Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeitenden des Anbieters abzuwerben oder ohne Zustimmung des Anbieters anzustellen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Anbieter eine Vertragsstrafe von drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeitenden, mindestens jedoch 12.000 EUR, zu bezahlen.
§ 20 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind in erster Instanz die Gerichte am Sitz des Anbieters ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
SBD Tech
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Stand: 20.05.2024
